AGB

Basics

The following conditions are fully recognized by the customer when an order is placed or are the basis for cooperation between Dullien Umzüge GmbH & Co. KG (halteverbote-bremen.de) and the customer.

Commissioning another service provider.

Dullien Umzüge GmbH & Co. KG can commission third parties to process orders

Commissioning an HVZ

A no-parking zone must be assigned in writing – also by fax or e-mail. A telephone assignment is not possible!

Any no-stopping zone must be requested from Dullien Umzüge GmbH & Co. KG at least 5 working days before it is valid. Otherwise, Dullien Umzüge GmbH & Co. KG does not guarantee that the competent office will issue a permit on time.

Data and information for the assignment

The customer provides the following data:

  • Installation location for the no-parking zone (street, house number, zip code and city),
  • Validity date for the no-parking zone,
  • Time span in which the no-parking zone should be valid and the width of the no-parking zone.

If no unusual times of the day are mentioned, the following standard values ​​are accepted:

Time from 7:00 a.m. to 10:00 p.m. and a peak of 15m.

order confirmation

Dullien Umzüge GmbH & Co. KG confirms every order in writing.

The confirmation can also be made by fax or e-mail.

The order is only considered accepted after the confirmation has been sent.

Prices and invoice amount

The prices and the invoice amount are always (unless otherwise stated) the gross final amount including VAT and including approval, with the exception of the point specified in the next section.

Conditions for a retroactive billing

Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach der Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder wenn sich die Zeiten ändern..

Zahlung

Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss bei Erstkontakt vorab überwiesen werden oder der Kunde erteilt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine Einzugsermächtigung. Hierzu wählt er bei der online-Bestellung die Zahlungsart „Lastschrift“ aus und gibt die korrekte Bankverbindung ein. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, egal aus welchen Gründen und auch bei Tippfehlern des Kunden, so berechnet die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine Gebühr in Höhe von 10 EURO. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG wird die fälligen Rechnungsbeträge immer direkt bei der Bestellung vom Konto abziehen.

Reklamation

Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

Aufstellung der Haltverbotszone

Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG oder ein durch die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG beauftragter Dritter. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.

Ablehnung der Genehmigung

Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt in Bremen. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. diesen Aufwand bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen, in der Regel 35 €.

Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone

Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so versucht die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.

Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone

Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und zur beantragten Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu finden und Ihn dann bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann wird das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt.

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Haltern die im Ausland Ihren Wohnsitz haben) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutzniesser der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutzniesser einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutzniesser) bezahlt werden und kann nicht von der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG zurück verlangt werden.

Haftung

Die Haftung seitens der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG.

Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten

Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weiter geleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG darf die Daten ausschliesslich zur Auftragsabwicklung und für interne statistischen Zwecke verwenden.

Zahlungen per Lastschriftverfahren

Der Kunde erlaubt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG alle fälligen Rechnungsbeträge von einem vom Kunden angegebenen deutschen Konto einzuziehen. Der Kunde muss für ausreichende Deckung sorgen. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, so trägt der Kunde alle Kosten dafür. Insbesondere, wenn der Kunde selbst die Lastschriftrückgabe veranlasst hat. Eine Lastschriftrückgabe, egal aus welchen Gründen, wird mit 10 € dem Kunden in Rechnung gestellt.

Ausschluß

Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingung tritt das deutsche Recht in Kraft.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bremen.

Dullien Umzüge | GmbH & Co. KG

Speicherhof 1

28217 Bremen

fon: +49 (0)421 77123

fax: +49 (0)421 74460

info@umzuege-dullien.de

www.umzuege-dullien.de

www.halteverbote-bremen.de